Sprachkompetenzen
Die genannten Sprachniveaus orientieren sich am Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen GER.
Lokale Amtssprache (Deutsch)
Niveau B2 für das Zertifikat INTERPRET
Für die Zulassung zur Zertifikatsprüfung
INTERPRET für Dolmetscher:innen ist ein Nachweis für die lokale Amtssprache auf
dem Niveau B2 erforderlich.
Als Nachweise für die lokale Amtssprache (B2 Deutsch) gelten:
- ein Berufsbildungs- oder Studienabschluss im deutschen Sprachgebiet oder gleichwertige Dokumente, die in einem Anerkennungsverfahren begutachtet werden (Ausbildung über mindestens 12 Jahre)
- ein international anerkanntes Sprachdiplom auf mindestens GER-Niveau B2
Die Richtlinien dazu sind in der rechten Spalte zu finden.
Niveau C1 für den eidg. Fachausweis
Für die Zulassung zur Berufsprüfung für
Dolmetscher:innen ist ein Nachweis für die lokale Amtssprache auf dem Niveau C1
erforderlich.
Als Nachweise für die lokale Amtssprache (C1 Deutsch) gelten:
- Abschlusszeugnis einer Ausbildung auf universitärer Stufe in einem deutschsprachigen Land (Unterrichtssprache Deutsch)
- Hochschulabschluss im Fach Deutsch, auch an einer Hochschule ausserhalb des deutschsprachigen Raums
- International anerkanntes
Sprachzertifikat oder
-diplom, das mindestens auf dem Niveau C1 des europäischen Referenzsystems angesiedelt ist.
Die Richtlinien dazu sind in der rechten Spalte zu finden.
Dolmetschsprache
Niveau C1 mündlich für das Zertifikat INTEPRET und den eidg. Fachausweis
Für die Zulassung zur Zertifikatsprüfung
INTERPRET und die eidg. Berufsprüfung für Dolmetscher:innen ist ein Nachweis
für eine Dolmetschsprache auf dem Niveau C1 mündlich erforderlich.
Als Nachweise für die Dolmetschsprache
(Niveau C1 mündlich) gelten:
- Abschlusszeugnis der Sekundarstufe II oder höher
- International anerkanntes Sprachzertifikat oder -diplom
- Sprachzertifikat INTERPRET (erfolgreich abgelegte INTERPRET-Prüfung nach dem 1.1.2014)
Die Richtlinien dazu sind in der rechten Spalte zu finden.
Die neue Dolmetschsprachprüfung INTERPRET wird zurzeit ausgearbeitet.
Anmeldung zur Dolmetschsprachprüfung
Dolmetschsprachprüfung nach neuem Verfahren
Ab Juni 2024 können sich Kandidat:innen für die Dolmetschsprachprüfungen nach neuem Verfahren anmelden.
Bestandende Dolmetschsprachprüfungen nach altem Verfahren werden auch für die Zulassung zur neuen Zertifikatsprüfung INTERPRET akzeptiert.
Dolmetschsprachprüfung nach altem Verfahren
Es werden keine Anmeldungen zur Dolmetschsprachprüfung im alten Verfahren mehr entgegengenommen. Laufende Anmeldungen oder Wiederholungen nach altem Verfahren werden noch abgeschlossen. Informationen dazu finden Sie hier.
Die Dolmetschsprachprüfung nach neuem Verfahren wird für den Antrag eines Zertifikats INTERPRET im aktuellen (alten) Verfahren nicht akzeptiert!