Sprunglinks

Interpret


Einsatzbereich Asylwesen


Dolmetschen im neuen Asylverfahren

Der umfassenden und erfolgreichen Verständigung kommt im gesamten Asylverfahren eine Schlüsselrolle zu. Eine professionelle Verdolmetschung stellt sicher, dass die Aussagen der Asylsuchenden als zentrales Mittel zur Informationsgewinnung und zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der vorgebrachten Fluchtgründe verwendet werden können.

Im neuen Asylverfahren kommen Dolmetschende in zwei verschiedenen Settings zum Einsatz, für die auch unterschiedliche Akteure verantwortlich zeichnen: 

  1. Das Staatssekretariat für Migration verfügt über einen eigenen Dolmetscherpool. Diese Dolmetschenden werden bei den Befragungen und Anhörungen durch das SEM eingesetzt (siehe spezifische Informationen dazu auf der Homepage des SEM).
  2. Die vom SEM mandatierten Organisationen für den Rechtsschutz (Beratung und Rechtsvertretung der Asylsuchenden) arbeiten mit interkulturell Dolmetschenden der regionalen Vermittlungsstellen.

Die jeweiligen Akteure definieren das Anforderungsprofil für die Dolmetschenden eigenständig. Klar ist, dass die Dolmetschenden keine Doppelmandate annehmen dürfen, also nicht sowohl bei der Anhörung durch das SEM als auch im Rahmen des Rechtsschutzes eingesetzt werden können. 


Das Video zeigt eine Anhörung mit Rechtsvertretung und interkulturell Dolmetschender (aus www.flucht-fuir.ch)


Das Asylverfahren

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) ist zuständig für die Durchführung der Asylverfahren. Mit der Revision des Asylgesetzes, die seit dem 1. März 2019 in Kraft ist, werden die meisten Asylverfahren in den Bundesasylzentren der sechs Asylregionen nach einem strikten Ablauf und über alle Stufen zeitlich getaktet durchgeführt. 

Das SEM erklärt in der Animation "Beschleunigte Asylverfahren" mit interaktiven Karten und Videos das neue Asylverfahren:  

  • Animation SEM 
  • Ausführliche Informationen zum Asylverfahren auf der Homepage des SEM

Die Beschleunigung des Asylverfahrens wird dadurch erreicht, dass sich alle für die Verfahrensschritte relevanten Akteure - Fachspezialisten des SEM, Beratung und Rechtsvertretung sowie Rückkehrhilfe - unter einem Dach befinden.


Rechtsschutz

Alle Asylsuchenden erhalten zu Beginn des Asylverfahrens eine kostenlose Beratung, welche sie über ihre Rechte und Pflichten informiert. Zusätzlich wird den Asylsuchenden eine kostenlose Rechtsvertretung zur Verfügung gestellt, welche die Asylsuchenden über ihre Chance im Asylverfahren aufklärt. Die Rechtsvertretung begleitet sie in allen verfahrensrelevanten Schritten, nimmt an den Anhörungen teil, nimmt Stellung zum Entwurf eines ablehnenden Asylentscheids und verfasst gegebenenfalls eine Beschwerdeschrift. 

Das SEM hat die Mandate für die Beratung und Rechtsvertretung von Asylsuchenden in den Bundesasylzentren an folgende Organisationen vergeben: 

  • Nordwestschweiz: HEKS
  • Bern: Berner Beratungsstelle für Menschen in Not / Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH
  • Westschweiz: Caritas Schweiz
  • Tessin und Zentralschweiz: Caritas Schweiz / SOS Ticino
  • Ostschweiz: HEKS
  • Zürich: Berner Beratungsstelle für Menschen in Not / Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH

Qualifizierung der Dolmetschenden für den Rechtsschutz

Die grosse Mehrheit der Gespräche im Rahmen der Beratung und Rechtsvertretung wird mit Hilfe von interkulturell Dolmetschenden geführt.

Gemäss Pflichtenheft des SEM sollen nur "fachlich geeignete, vertrauenswürdige, gewissenhafte und unbescholtene Personen" als Dolmetschende eingesetzt werden, von Vorteil sollten sie über eine Ausbildung in der Verdolmetschung verfügen. 

Das Weiterbildungsmodul 4a "Dolmetschen in der Rechtsberatung im Asylverfahren" des INTERPRET-Qualifizierungssystems wurde als Antwort auf das neue Asylverfahren entwickelt (Modulbeschreibung als PDF oder in der Rubrik Aus- und Weiterbildungsmodule). Das Modul 4a ist eines der Wahlmodule, welche für die Zulassung zur Berufsprüfung zum Erwerb des eidgenössischen Fachausweises für Fachpersonen für interkulturelles Dolmetschen und Vermitteln anerkannt werden. Es baut auf den mit dem Zertifikat INTERPRET nachgewiesenen Kompetenzen auf.


Telefondolmetschen im Rechtsschutz

Aufgrund organisatorischer und finanzieller Überlegungen wird in der Beratung und Rechtsvertretung fast ausschliesslich mit Dolmetschenden via Telefon zusammengearbeitet.

INTERPRET erachtet diese Tatsache aus unterschiedlichen Gründen als bedenklich:

  • Die durchschnittliche Dauer der Gespräche beträgt rund 50 Minuten. In der Wissenschaft ist man sich einig, dass Telefondolmetschen um einiges anstrengender und ermüdender ist als Dolmetschen vor Ort und dass die Qualität bereits ab 15 Minuten signifikant abnimmt. Die empfohlene Maximaldauer beträgt darum 30 Minuten.
  • Komplexe und emotionale Inhalte erschweren die Verdolmetschung zusätzlich. Insbesondere bei längeren Gesprächen der Beratung und Rechtsvertretung dürfte es sich in der Regel um schwierige Themen handeln - Telefondolmetschen ist dafür nur bedingt geeignet.
  • Aufgrund der hohen Anforderungen sollten die Dolmetschenden gezielt für Einsätze in diesem Setting geschult sein. Sie sollten mindestens über das Zertifikat INTERPRET verfügen, Sprachnachweise in allen Arbeitssprachen auf dem Niveau C1 erbracht haben und über eine spezifische Weiterbildung im Telefondolmetschen (z.B. Modul 3) verfügen. Die vom SEM im Rahmen der Ausschreibung zum Rechtsschutz formulierten Angaben zur Qualifizierung der Dolmetschenden sind diesbezüglich zu vage.

Vor diesem Hintergrund muss zumindest bezweifelt werden, ob die Qualität der Verdolmetschung im Rechtsschutz ausreichend ist, um der Komplexität des Settings und der Tragweite für die betroffenen Personen gerecht zu werden.

Weitere Informationen zum Ferndolmetschen (Telefon und Video) finden Sie in der rechten Spalte (Herausforderungen Telefondolmetschen), in der Rubrik Interkulturelles Dolmetschen oder in der Infothek (z.B. Filter "Dolmetschen via Telefon"). 

Ich brauche eine interkulturell dolmetschende Person

In der Regel läuft die Vermittlung einer interkulturell dolmetschenden Person über die regionalen Vermittlungsstellen. Sie vermitteln professionelle Dolmetschende vor Ort und via Telefon und Video.

In der Datenbank der ikDV können Sie direkt nach zertifizierten interkulturell Dolmetschenden suchen.

Ich interessiere mich für die Ausbildung

Die Ausbildung wird von Institutionen in den verschiedenen Regionen durchgeführt. Kursangebote, Termine etc. finden Sie in der Rubrik Aktuelle Kursangebote.

Das Qualifizierungssystem von INTERPRET (Zertifikat INTERPRET, Eidg. Fachausweis) wird in der Rubrik Qualifizierungssystem INTERPRET erklärt. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Qualifizierungsstelle (031 351 38 29) von 9:00 bis 12:30.