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Interpret

Aus- und Weiterbildungsmodule

Das Ausbildungs- und Qualifizierungssystem von INTERPRET umfasst insgesamt zehn unterschiedliche Aus- und Weiterbildungsmodule und führt zu den zwei Abschlussniveaus Zertifikat INTERPRET und eidgenössischer Fachausweis. Die Module sind wie folgt gegliedert und werden im Anschluss beschrieben:

  • Modul 1 und 2: Zertifikatsmodule
  • Module 3 bis 9: Weiterbildungsmodule
  • Modul 10: Abschlussmodul

Unterschiedliche Ausbildungsinstitutionen bieten schweizweit die Module des INTERPRET-Systems an.

  • Eine Auflistung der Institutionen finden Sie unter der Rubrik Ausbildungsinstitutionen. Die Lehrgänge der Ausbildungsinstitutionen werden von der Qualitätssicherungskommission QSK anerkannt. Mehr Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Qualitätssicherung.
  • Aktuelle Aus- und Weiterbildungsangebote finden Sie entweder direkt bei den entsprechenden Institutionen oder unter der Rubrik Aktuelle Ausbildungsangebote.

Zertifikatsmodule M1 und M2

Die Grundausbildung für interkulturell Dolmetschende (Zertifikat INTERPRET) besteht aus zwei Modulen:

  • Modul 1 "Interkulturelles Dolmetschen im Trialog"
  • Modul 2 "Orientierung im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen"

Beim Modul 1 steht die Rolle der Dolmetschenden im Trialog im Zentrum. Neben Überlegungen zur interkulturellen Kommunikation und grundlegenden Dolmetschtechniken bilden sowohl der Ablauf eines Einsatzes als auch der Umgang mit Kommunikationsschwierigkeiten Schwerpunktthemen des Moduls.

Im Modul 2 werden insbesondere die Strukturen und Institutionen im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialwesen beleuchtet und mit den Strukturen und Gegebenheiten in den Herkunftsländern der Migrantinnen und Migranten verglichen. Der Erwerb von relevantem Fachwortschatz ist ein weiterer zentraler Bestandteil des Moduls.


Gleichwertigkeitsverfahren für die Module M1 und M2

Interkulturell Dolmetschende, welche sich die für Modul 1 und/oder Modul 2 definierten Kompetenzen durch umfangreiche praktische Erfahrung und Weiterbildung angeeignet haben, können die entsprechenden Modulatteste – als Alternative zum Besuch der Ausbildungsmodule – über eine Gleichwertigkeitsbeurteilung erwerben. Für einen Gleichwertigkeitsantrag dokumentieren die interkulturell Dolmetschenden ihren Werdegang und reichen schriftliche Kompetenznachweise für die Module ein.

Dieses Gleichwertigkeitsverfahren für Modul 1 und/oder 2 ist ein aufwändiges Verfahren, welches sich ausschliesslich an Dolmetschende mit einer langjährigen und fundierten Praxiserfahrung richtet. Der Ablauf ist wie folgt:

  • Einreichen eines Antrags für eine Gleichwertigkeitsbeurteilung bei der Qualifizierungsstelle von INTERPRET (im Reglement und im Leitfaden wird die Antragsstellung im Detail beschrieben, s. rechte Spalte).
  • Formelle Überprüfung des Antrags und der eingereichten Dokumente durch die Qualifizierungsstelle und Entscheid betreffend der Zulassung zum Gleichwertigkeitsverfahren.
  • In einem Prüfungsgespräch überprüft ein Expertenteam, ob die erbrachten Kompetenzen und Nachweise der antragsstellenden Person den Vorgaben entsprechen.
  • Die Qualitätssicherungskommission QSK entscheidet aufgrund des vom Expertenteam verfassten Prüfungsberichtes über die Ausstellung der Atteste.

Das Gleichwertigkeitsverfahren kostet pro Modul CHF 550.00. Beim gleichzeitigen Einreichen eines Antrags für beide Module beträgt die Gebühr insgesamt CHF 800.00.

Anträge für eine Gleichwertigkeitsbeurteilung können jederzeit bei der INTERPRET Qualifizierungsstelle eingereicht werden.


Weiterbildungsmodule M3 bis M9

Die Weiterbildungsmodule, welche zum eidgenössischen Fachausweis führen, sind in der Modullandschaft von INTERPRET zwei Kompetenzbereichen zugeordnet:

  • A: interkulturelles Dolmetschen
  • B: interkulturelles Vermitteln

Im Kompetenzbereich A Interkulturelles Dolmetschen werden Module angeboten, in denen das Dolmetschen in besonders anspruchsvollen Situationen in bestimmten Anwendungsbereichen thematisiert wird:

  • Dolmetschen über das Telefon (M3)
  • Dolmetschen bei Behörden und Gerichten (M4)
    bzw.
    Dolmetschen in der Rechtsberatung im Asylverfahren (M4a)
  • Dolmetschen im psychotherapeutischen Bereich (M5)

In den Modulen des Kompetenzbereichs B Interkulturelles Vermitteln geht es um verschiedene Tätigkeitsbereiche des interkulturellen Vermittelns:

  • Begleiten von Personen im Integrationsprozess (M6)
  • Leiten von Gesprächsgruppen im interkulturellen Kontext (M7)
  • Leiten von Informations- und Bildungsveranstaltungen im interkulturellen Kontext (M8)
  • Mitwirken bei Projekten im interkulturellen Kontext (M9)

Voraussetzungen für den Besuch der Weiterbildungsmodule sind das Zertifikat INTERPRET und Deutsch-Kompetenzen auf dem Niveau C1.


Anrechenbare Ausbildungsabschlüsse für M3 bis M9

Für die Weiterbildungsmodule (M3 bis M9) gibt es im Gegensatz zu den Zertifikatsmodulen kein individuelles Gleichwertigkeitsverfahren.

Die Kommission für Qualitätssicherung (QSK) anerkennt jedoch andere Aus- und Weiterbildungsabschlüsse als gleichwertig zu einzelnen Modulen. Absolventinnen und Absolventen können sich dann diese Abschlüsse bei der Zulassung zur Berufsprüfung anrechnen lassen.

Die Liste der anrechenbaren Aus- und Weiterbildungsabschlüsse steht in der rechten Spalte zum Download zur Verfügung. Sie wird laufend erweitert, auf Antrag der betreffenden Bildungsträger oder auf Antrag von Absolventinnen oder Absolventen. Anträge können jederzeit über die Qualifizierungsstelle an die QSK gerichtet werden.


Abschlussmodul M10

Für die Zulassung zur Berufsprüfung für interkulturell Dolmetschende und Vermittelnde ist das Modul 10 obligatorisch. Es lautet

"Rollenbewusstes Handeln in unterschiedlichen Settings" (M10)

Das Modul 10 gilt als Abschlussmodul im Hinblick auf die Berufsprüfung. Es richtet sich exklusiv an interkulturell Dolmetschende und Vermittelnde, welche den eidgenössischen Fachausweis anstreben und mit Ausnahme dieses Moduls 10 alle Zulassungsbedingungen zur Berufsprüfung erfüllen. Der Entscheid zur Zulassung zum Modul 10 wird daher durch die QSK gefällt und gilt als Voranmeldung zur Berufsprüfung, die jeweils im Herbst stattfindet. Dieses Modul muss als letztes absolviert werden.

Weitere Unterlagen dazu finden Sie in der rechten Spalte.

Ich brauche eine interkulturell dolmetschende Person

In der Regel läuft die Vermittlung einer interkulturell dolmetschenden Person über die regionalen Vermittlungsstellen. Sie vermitteln professionelle Dolmetschende vor Ort und via Telefon und Video.

In der Datenbank der ikDV können Sie direkt nach zertifizierten interkulturell Dolmetschenden suchen.

Ich interessiere mich für die Ausbildung

Die Ausbildung wird von Institutionen in den verschiedenen Regionen durchgeführt. Kursangebote, Termine etc. finden Sie in der Rubrik Aktuelle Kursangebote.

Das Qualifizierungssystem von INTERPRET (Zertifikat INTERPRET, Eidg. Fachausweis) wird in der Rubrik Qualifizierungssystem INTERPRET erklärt. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Qualifizierungsstelle (031 351 38 29) von 9:00 bis 12:30.