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Interpret

Eidgenössischer Fachausweis für interkulturell Dolmetschende und Vermittelnde

Eidgenössische Fachausweise sind Qualifikationen der Höheren Berufsbildung und werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ausgestellt. Sie zeichnen erfahrene Berufsleute aus, welche auch in anspruchsvollen Situationen einen hohen professionellen Standard garantieren können. Inhaberinnen und Inhaber erfüllen hohe Voraussetzungen bezüglich Ausbildung und Erfahrung und haben ihre Kompetenzen in einer eidgenössischen Berufsprüfung unter Beweis gestellt.


Wie werde ich „Fachperson im interkulturellen Dolmetschen und Vermitteln“?

Die modulare Ausbildung baut auf dem Zertifikat INTERPRET auf und richtet sich an erfahrene Berufsleute. Sie ist berufsbegleitend und erstreckt sich in der Regel über zwei bis drei Jahre. Die Weiterbildung zur Fachperson im interkulturellen Dolmetschen und Vermitteln ist ebenfalls auf www.berufsberatung.ch beschrieben.

Für den eidgenössischen Fachausweis braucht es vertiefte Kompetenzen in den Bereichen Dolmetschen (Bereich A) und Vermitteln (Bereich B). Diese werden einerseits über die jeweiligen Weiterbildungsmodule und andererseits über entsprechende Praxiserfahrung erworben. Mehr Informationen zu den Weiterbildungsmodulen und den Kompetenzbereichen Dolmetschen und Vermitteln sind in der Rubrik Aus- und Weiterbildungsmodule zu finden.


Die Grafik kann zur grösseren Ansicht in der rechten Spalte geöffnet werden.


Zulassungsbestimmungen für die Berufsprüfung

Für die Zulassung zur Berufsprüfung für Fachpersonen im interkulturellen Dolmetschen und Vermitteln müssen folgende Nachweise vorgelegt werden:

  • Eidg. Fähigkeitszeugnis (abgeschlossene Berufslehre) oder gleichwertige Qualifikation
  • Sprachnachweis Deutsch auf dem Niveau C1 (siehe Sprachkompetenzen)
  • Zertifikat INTERPRET für interkulturell Dolmetschende
  • Abschlüsse von drei Weiterbildungsmodulen des INTERPRET-Modulsystems, davon mind. eines aus dem Bereich A (interkulturelles Dolmetschen) und mind. eines aus dem Bereich B (interkulturelles Vermitteln)
  • Zusätzlich relevante Weiterbildung im Umfang von 26 Std.
  • Abschluss des Moduls 10 des INTERPRET-Modulsystems
  • Praxiserfahrung im interkulturellen Dolmetschen und Vermitteln (mind. 500 Std., davon mind. 50 Std. im Bereich B interkulturelles Vermitteln)
  • 26 Std. Praxisreflexion in Gruppen, davon mind. 18 Std. Supervision

Details zu den Zulassungsbestimmungen und zur Berufsprüfung sind in der Prüfungsordnung und in der Wegleitung zur Prüfungsordnung aufgeführt.

Ich brauche eine interkulturell dolmetschende Person

In der Regel läuft die Vermittlung einer interkulturell dolmetschenden Person über die regionalen Vermittlungsstellen. Sie vermitteln professionelle Dolmetschende vor Ort und via Telefon und Video.

In der Datenbank der ikDV können Sie direkt nach zertifizierten interkulturell Dolmetschenden suchen.

Ich interessiere mich für die Ausbildung

Die Ausbildung wird von Institutionen in den verschiedenen Regionen durchgeführt. Kursangebote, Termine etc. finden Sie in der Rubrik Aktuelle Kursangebote.

Das Qualifizierungssystem von INTERPRET (Zertifikat INTERPRET, Eidg. Fachausweis) wird in der Rubrik Qualifizierungssystem INTERPRET erklärt. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Qualifizierungsstelle (031 351 38 29) von 9:00 bis 12:30.