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Interpret

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Januar 2018

Aus der Qualifizierungsstelle

Weithin herrscht Uneinigkeit darüber, bis zu welchem Datum es noch angebracht ist, ein Gutes Neues Jahr zu wünschen. Wir setzen uns hiermit über diese Zweifel hinweg und wünschen Ihnen von Herzen Alles Gute im 2018!

Und warten bereits wieder mit einem Strauss wichtiger Informationen - diesmal ausschliesslich aus dem Bereich Qualifizierung - auf. Danke für Ihr Interesse!


Berufsprüfungen 2017 / 2018: Rückblick und Ausblick

Am 21. / 22. November fanden die Berufsprüfungen 2017 statt. Von insgesamt 11 Kandidat*innen (wovon zwei Repetentinnen) haben 5 alle Prüfungsteile bestanden und erhalten den eidgenössischen Fachausweis. Es sind dies Sergio Félix Mota, Fatma Karakoç, Saba Polentarutti, Sofia Rodrigues und Kunav Sheik Hassan. Wir gratulieren den erfolgreichen Absolvent*innen der Berufsprüfung herzlich zu diesem Erfolg!

Die vergangene Berufsprüfung hat einmal mehr deutlich gemacht, dass die Anforderungen hoch sind. Und sie sind es zu Recht! Zur Erinnerung: Eidgenössische Fachausweise sind Qualifikationen der Höheren Berufsbildung und werden vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ausgestellt. Sie zeichnen erfahrene Berufsleute aus, welche auch in anspruchsvollen Situationen einen hohen professionellen Standard garantieren können. An der Berufsprüfung werden die dafür notwendigen Kompetenzen überprüft.

Um Misserfolge und Enttäuschungen zu minimieren, ist es wichtig, dass sich sowohl die Kandidat*innen als auch allfällige Betreuungspersonen im Klaren sind über die gestellten Anforderungen. Und es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Kandidat*innen "parat" sind für die Prüfung.

In Absprache mit den Anbieterinstitutionen des Moduls 10 haben wir für die Berufsprüfung 2018 folgende Änderung beschlossen: Neu gilt der (durch die QSK gefällte) Zulassungsentscheid zum Modul 10 als provisorische Zulassung zur Berufsprüfung. Damit werden die Zulassungsbedingungen zum Modul 10 strenger umgesetzt als bisher.

Konkret sehen die Fristen und Abläufe für die Berufsprüfung 2018 wie folgt aus:

  • 28. Februar 2018: Anmeldefrist für Modul 10
  • Mitte März: Zulassungsentscheid (QSK) zum Modul 10
  • April - Juli: Durchführung Modul 10 (auf Deutsch durch Caritas Schweiz in Luzern, auf Französisch durch Appartenances in Lausanne)
  • 30. Juni: Anmeldefrist für Kandidat*innen der Berufsprüfung, die einzelne Prüfungsteile wiederholen oder das Modul 10 bereits im Vorjahr absolviert haben
  • Mitte Juli: Zulassungsentscheid (QSK) zur Berufsprüfung
  • 30. / 31. Oktober 2018: Berufsprüfungen in Bern

Alle Unterlagen (Formulare, Ausschreibungen, Wegleitung, Prüfungsordnung) stehen unter www.inter-pret.ch > Ausbildung und Qualifizierung > eidgenössischer Fachausweis zur Verfügung.


Weiterbildungen für interkulturell Dolmetschende im Gesundheitsbereich

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) fördert auch in den Jahren 2018 - 2019 Weiterbildungen für interkulturell Dolmetschende im Gesundheitsbereich. Diese können für die Zulassung zur Berufsprüfung angerechnet werden. Neu liegt die Verwaltung der Beiträge in der Verantwortung von INTERPRET.

Unterstützt werden, wie bereits in den vergangenen Jahren, die folgenden Weiterbildungen:

  • Weiterbildungsseminar 1 "Dolmetschtechniken": Zielpublikum sind zertifizierte interkulturell Dolmetschende. Finanziell unterstützt werden Weiterbildungsseminare von einem ganzen Tag (respektive von 2 Halbtagen).
  • Weiterbildungsseminar 2 "Terminologie": Zielpublikum sind ebenfalls zertifizierte interkulturell Dolmetschende. Finanziell unterstützt werden Weiterbildungsseminare von einem ganzen Tag.
  • Weiterbildungsseminar 3 "Interaktion zwischen interkulturell Dolmetschenden und Fachpersonen im Gesundheitswesen": Zielpublikum sind Fachpersonen aus dem Gesundheitsbereich sowie zertifizierte interkulturell Dolmetschende. Finanziell unterstützt werden Weiterbildungsseminare von einem ganzen Tag.
  • Modul 5 "Dolmetschen im psychotherapeutischen Bereich": Zielpublikum sind interkulturell Dolmetschende mit Zertifikat INTERPRET. Die minimale Kursdauer beträgt 26h (exkl. 6h Supervision).

Anträge auf Unterstützung können laufend eingereicht werden. Sämtliche Unterlagen und Formulare stehen unter www.inter-pret.ch > Ausbildung und Qualifizierung > Finanzierung der Ausbildung zur Verwendung bereit.

Ich brauche eine interkulturell dolmetschende Person

In der Regel läuft die Vermittlung einer interkulturell dolmetschenden Person über die regionalen Vermittlungsstellen. Sie vermitteln professionelle Dolmetschende vor Ort und via Telefon und Video.

In der Datenbank der ikDV können Sie direkt nach zertifizierten interkulturell Dolmetschenden suchen.

Ich interessiere mich für die Ausbildung

Die Ausbildung wird von Institutionen in den verschiedenen Regionen durchgeführt. Kursangebote, Termine etc. finden Sie in der Rubrik Aktuelle Kursangebote.

Das Qualifizierungssystem von INTERPRET (Zertifikat INTERPRET, Eidg. Fachausweis) wird in der Rubrik Qualifizierungssystem INTERPRET erklärt. 

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Qualifizierungsstelle (031 351 38 29) von 9:00 bis 12:30.