Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer

Das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) vom 16. Dezember 2005 wird überarbeitet. Im Rahmen der Vernehmlassungsphase, die bis zum 23. März 2012 andauert, ist auch INTERPRET dazu eingeladen, zum Entwurf des revidierten Gesetzes Stellung zu nehmen.

INTERPRET begrüsst die Revision in weiten Teilen, hat aber auch gewisse Vorbehalte und Verbesserungsvorschläge.

Die vollständige Vernehmlassungsantwort von INTERPRET steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

Sämtliche Dokumente zur Gesetzesrevision (Gesetzesentwurf, Erläuternder Bericht, Medienmitteilungen etc.) finden Sie hier.


Lokale Verankerung der Einsatzvermittlung

Im Zuge der Neuausrichtung der spezifischen Integrations-förderung durch das Bundesamt für Migration BFM wird die finanzielle Unterstützung der Vermittlungsstellen neuen Kriterien unterworfen. Dabei ist eine (durchaus veständliche und in gewissem Masse auch sinnvolle) Tendenz zur Regionalisierung und "Zusammenfassung" von Dienstleistungen feststellbar.

INTERPRET vertritt aber auch die Ansicht, dass eine lokale Verankerung der Einsatzvermittlung, mit der damit einhergehenden Nähe zu den NutzerInnen einerseits und den interkulturell Übersetzenden andererseits, ein nicht zu unterschätzendes Qualitätsmerkmal darstellt.

Mittels einer klaren Stellungnahme spricht sich INTERPRET deshalb für die Pflege und Aufrechterhaltung der lokalen Verankerung der Einsatzvermittlung aus.




Weitere Stellungnahmen zum AuIG-Entwurf

Mit dem Ende der Vernehm-lassungsfrist am 23. März 2012 haben verschiedene Institu-tionen ihre Vernehmlassungs-antwort veröffentlicht. (Die Liste der Vernehmlassungs-adressaten umfasst 12 Seiten).

Neben der grundsätzlich positiv aufgenommenen Absicht, den Stellenwert der Integration zu erhöhen und aus dem Auslän-dergesetz ein Ausländer- und Integrationsgesetz zu machen, werden in den meisten Stellung-nahmen (wie auch in derjenigen von INTERPRET) folgende Punkte bemängelt: die Beurteilung und Messbarmachung von Integration, sowie der Fokus auf die Beherrschung einer Landessprache als Integrations-merkmal; die fehlende Balance von Fördern und Fordern.

In den folgenden beiden Stellungnahmen wird explizit auf die Notwendigkeit des inter-kulturellen Übersetzens und der gesetzlichen Regelung der Finanzierung verwiesen:

H+ Die Spitäler der Schweiz

Schweiz. Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien SFM