Rahmenbedingungen und Finanzierung

Die Einsatzbereiche und Abläufe des interkulturellen Übersetzens werden in der Schweiz regional sehr unterschiedlich gehandhabt. So auch seine Finanzierung:

Während in einzelnen Regionen Richtlinien und Leitfäden zur Abwicklung und Finanzierung des interkulturellen Übersetzens durch die öffentliche Hand existieren, muss andernorts für jede geleistete Übersetzungsstunde „verhandelt“ werden.

Bei Ihrer regionalen Vermittlungsstelle erhalten Sie Auskunft zu den geltenden Rahmenbedingungen (Kostenstruktur, Vertragsbedingungen etc.).

INTERPRET arbeitet im Rahmen seiner Sensibilisierungs- und Lobbyarbeit daran, Bedarf und Nutzen des interkulturellen Übersetzens auf „Anwenderebene“ weiter bekannt zu machen. INTERPRET strebt damit auch an, in möglichst vielen Kantonen und Städten feste Strukturen und Abläufe zu etablieren und so die Finanzierung des interkulturellen Übersetzens sicherzustellen.

Der Bericht „Rechtliche und strukturelle Steuerung des interkulturellen Übersetzens, Diskussion von erfolgreichen Beispielen" verfasst von Ruth Caldéron im Auftrag von INTERPRET, bietet einen guten Überblick über existierende Vorzeigebeispiele etablierter Strukturen und Abläufe.




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Weiterführende Informationen

Ein gutes Beispiel für eine Regelung auf Verordnungsstufe ist unlängst in der Stadt Biel in Kraft getreten:

Verordnung zur Regelung des Einsatzes der interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer (IkÜ-Verordnung; IkÜV)