Sprachkompetenzen

Der Erwerb des Zertifikats INTERPRET und des eidgenössischen Fachausweises für interkulturelle Übersetzende erfordert für die lokale Amtssprache sowie für die Dolmetschsprache/n einen Nachweis der Sprachkompetenzen.

Als anerkannte Nachweise gelten:

  • ein Berufsbildungs- oder Studienabschluss im Sprachgebiet oder gleichwertige Dokumente, die in einem Anerkennungsverfahren begutachtet werden (12-jährige Ausbildung)
  • ein international anerkanntes Sprachdiplom auf mindestens GER-Niveau B2
  • ein spezifisches Sprachüberprüfungsverfahren für interkulturelle Übersetzende

Genauere Hinweise zu akzeptierten Nachweisen für die lokale Amtssprache (Deutsch) und Nachweisen für die Dolmetschsprache(n) finden Sie in den entsprechenden Richtlinien.

Falls Ihre sprachlichen Qualifikationen nicht ganz den definierten Abschlüssen entsprechen, jedoch auf andere Weise nachvollziehbar zu belegen sind, können Sie einen Anerkennungsantrag an die Sprachenkommission der Qualitätssicherungskommission richten.

Wenn Sie den Nachweis über ein Sprachüberprüfungsverfahren erbringen möchten, finden Sie hier weitere Informationen zu den Sprachüberprüfungsverfahren in den Dolmetschsprachen sowie zu den Deutschprüfungen für interkulturelle Übersetzende.




Kosten, Termine und Anmeldeformulare


Das Überprüfungsverfahren in der Dolmetschsprache kostet CHF 220.00. Anmeldungen sind jederzeit möglich: Anmeldeformular

Die Prüfungen in den lokalen Amtssprachen kosten CHF 260.00. Die nächste Deutschprüfung findet am 22. Juni in Luzern statt: Anmeldeformular Prüfungsreglement

Für eine gezielte Vorbereitung auf die Deutschprüfung können Sie für CHF 25.00 einen Modelltest bestellen: Bestellformular