Vorläufige Sistierung der Gleichwertigkeitsbeurteilungen voraussichtlich bis Ende Mai 2012

Vermehrte Missverständnisse und Beschwerden im Zusammenhang mit den Modul-Gleichwertigkeitsverfahren haben die Kommission für Qualitätssicherung QSK und die Qualifizierungsstelle am 12. März 2012 veranlasst, die Gleichwertigkeitsbeurteilungen ab sofort zu sistieren.

In den nächsten Wochen wird die QSK die Reglemente und das Verfahren revidieren, um mehr Transparenz für die Antrag Stellenden zu schaffen und die Modalitäten klarer zu regeln: Das Verfahren soll formalisiert und die bisher zur Anwendung kommenden Kriterien präzisiert werden. Inhalte und Anforderungen sind nicht von dieser Revision betroffen.

Gleichwertigkeitsanträge, welche bis zum 12. März vollständig eingereicht wurden, werden noch nach dem bisherigen Verfahren behandelt. Die nach diesem Datum eingereichten Dossiers werden mit einer Erklärung zum weiteren Vorgehen zurückgeschickt.
Da sich an der Substanz der verlangten Kompetenznachweise nichts ändert, können Personen, welche zurzeit an der Zusammenstellung ihres Gleichwertigkeitsdossiers arbeiten oder dieses vorbereiten, damit weiterfahren. Sie werden aber das neue Formular verwenden müssen, und die Überprüfung wird nach dem neu definierten Verfahren ablaufen. Zudem ist mit einer leichten Verteuerung der Gleichwertigkeitsüberprüfungen zu rechnen.

Die neuen Reglemente und Modalitäten des Verfahrens werden so bald als möglich (voraussichtlich bis Ende Mai) erstellt, auf unserer Website publiziert und den Ausbildungsinstitutionen und den Vermittlungsstellen umgehend kommuniziert.

Wir bedauern die vorläufige Sistierung sehr und bemühen uns um eine schnelle Revision. Vielen Dank für Ihr Verständnis!


Gleichwertigkeitsverfahren

Interkulturelle Übersetzende, welche schon längere Zeit tätig sind und sich über andere Wege entsprechende Kompetenzen angeeignet haben, können eines oder beide Modulatteste über ein Gleichwertigkeitsverfahren erlangen.

Für ein Gleichwertigkeitsverfahren Modul 1 oder ein Gleichwertigkeitsverfahren Modul 2 stellen die Übersetzenden ein Dossier zusammen, das über ihren Werdegang und ihre Kompetenzen Aufschluss gibt. Das Dossier wird von einem Mitglied der Kommission für Qualitätssicherung (QS-Kommission) begutachtet und bei einem persönlichen Treffen besprochen. Die QS-Kommission fällt danach die definitive Entscheidung zur Ausstellung einer Gleichwertigkeitsbestätigung.

Diese Gleichwertigkeitsbestätigung gilt sowohl für den Erwerb des Zertifikats INTERPRET als auch für den Erwerb des eidgenössischen Fachausweises.




INTERPRET Qualifizierungsstelle
c/o IDEA sagl
Stabile Lanzi
Via Cantonale
6594 Contone