Eidgenössischer Fachausweis
Seit 2009 gibt es einen eidgenössischen Fachausweis für interkulturelle Übersetzende. Diese Qualifikation der höheren Berufsbildung wird vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT ausgestellt und zeichnet erfahrene Berufsleute aus, welche beim interkulturellen Übersetzen auch in anspruchsvollen Situationen einen hohen Standard garantieren können.
Zum Erlangen des Fachausweises muss eine Berufsprüfung absolviert werden, bestehend aus einer schriftlichen Prüfungsarbeit und einer Abschlussprüfung.
Die Zulassungsbedingungen sind wie folgt:
- Schul- oder Berufsbildungsabschluss auf Sekundarstufe II
- Attest Modul 1 oder Gleichwertigkeitsbestätigung
- Attest Modul 2 oder Gleichwertigkeitsbestätigung
- Nachweis von mindestens 15 Stunden Supervision
- Nachweis der Kompetenz in der Dolmetschsprache
- Nachweis der Kompetenz in der lokalen Amtssprache (Deutsch)
- Nachweis von mindestens 150 Stunden Praxiserfahrung im interkulturellen Übersetzen im Trialog
- Nachweis von mindestens 1-jähriger, praktischer Tätigkeit (min. 750 Std.) im Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsbereich oder im Migrationsumfeld.
Die nächste Berufsprüfung findet am 4.-5. Dezember 2012 statt. Die Ausschreibungsunterlagen und das Anmeldeformular finden Sie in der rechten Spalte. Die Anmeldefrist läuft bis zum 31. Mai 2012.
In unserer online-Datenbank der zertifizierten interkulturell Übersetzenden kann gezielt nach den Inhaberinnen und Inhabern des eidgenössischen Fachausweises gesucht werden.
Anleitungen und Reglemente
| Infoblatt Ausbildungs- und Zertifizierungssystem |
| Ausschreibung BP 2012 |
| Anmeldeformular BP 2012 |
| Prüfungsordnung |
| Wegleitung zur Prüfungsordnung |
FAQ
| FAQ rund um den Fachausweis |
Zulassungsanträge sind bis zum 31. Mai 2012 per Post an die Qualifizierungsstelle INTERPRET zu richten:
INTERPRET Qualifizierungsstelle
c/o IDEA sagl
Stabile Lanzi
Via Cantonale
6594 Contone
