Eidgenössischer Fachausweis

Seit 2009 gibt es einen eidgenössischen Fachausweis für interkulturell Übersetzende. Diese Qualifikation der höheren Berufsbildung wird vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI (vormals BBT) ausgestellt und zeichnet erfahrene Berufsleute aus, welche beim interkulturellen Dolmetschen auch in anspruchsvollen Situationen einen hohen Standard garantieren können.

Zum Erlangen des Fachausweises muss eine Berufsprüfung absolviert werden, bestehend aus einer schriftlichen Prüfungsarbeit und einer Abschlussprüfung.

Die Zulassungsbedingungen sind wie folgt:

  • Schul- oder Berufsbildungsabschluss auf Sekundarstufe II
  • Attest Modul 1 oder Gleichwertigkeitsbestätigung
  • Attest Modul 2 oder Gleichwertigkeitsbestätigung
  • Nachweis von mindestens 15 Stunden Supervision
  • Nachweis der Kompetenz in der Dolmetschsprache
  • Nachweis der Kompetenz in der lokalen Amtssprache (Deutsch)
  • Nachweis von mindestens 150 Stunden Praxiserfahrung im interkulturellen Dolmetschen im Trialog
  • Nachweis von mindestens 1-jähriger, praktischer Tätigkeit (min. 750 Std.) im Gesundheits-, Sozial- oder Bildungsbereich oder im Migrationsumfeld.

Die nächste Berufsprüfung findet am 3.-4. Dezember 2013 statt. Die Anmeldefrist ist der 31. Mai 2013.

In unserer online-Datenbank der zertifizierten interkulturell Dolmetschenden kann gezielt nach den Inhaberinnen und Inhabern des eidgenössischen Fachausweises gesucht werden.