Zertifikat INTERPRET
Das schweizerische Zertifikat INTERPRET wurde zwischen 2002 und 2004 im Rahmen der Strategie Migration und Gesundheit (2002-2007) und mit Unterstützung des Bundesamts für Gesundheit BAG entwickelt.
Das Zertifikat ist ein Fähigkeitsausweis für interkulturelle Über-setzende. Er bescheinigt, dass die Inhaberinnen und Inhaber in Trialogsituationen im Gesundheits-, Sozial- und Bildungsbereich die Verständigung zwischen Fachpersonen und der Migrations-bevölkerung sicherstellen können und dabei grundlegende Qualitätsstandards und berufsethische Grundsätze beachten.
Seit 2005 haben über 600 Personen das Zertifikat INTERPRET für interkulturelle Übersetzende erhalten.
Für das Zertifikat INTERPRET müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
- Attest Modul 1 oder Gleichwertigkeitsbestätigung
- Attest Modul 2 oder Gleichwertigkeitsbestätigung
- Nachweis von mindestens 8 Stunden Supervision (in der Regel im Ausbildungsmodul 1 integriert)
- Nachweis der Kompetenz in der Dolmetschsprache
- Nachweis der Kompetenz in der lokalen Amtssprache (Deutsch)
- Nachweis von mindestens 50 Stunden Praxiserfahrung im interkulturellen Übersetzen
Anleitungen und Reglemente
| Infoblatt Ausbildungs- und Zertifizierungssystem |
| Merkblatt zum Antrag |
| Antragsformular |
| Reglement Zertifikat INTERPRET |
| Kompetenzprofil |
| Berufskodex |
Sie können jederzeit per Post einen Zertifizierungsantrag an die Qualifizierungsstelle INTERPRET richten:
INTERPRET Qualifizierungsstelle
c/o IDEA sagl
Stabile Lanzi
Via Cantonale
6594 Contone
