Qualitätssicherung

INTERPRET unterstützt die Professionalisierung des interkulturellen Übersetzens. Orientiert an den Anforderungen der Praxis hat INTERPRET Standards und Vorgaben definiert, welche die Kommission für Qualitätssicherung (QS-Kommission) laufend überprüft und falls nötig modifiziert oder ergänzt.

Ausbildungsmodule: Die Anbieterinstitutionen müssen sich bei der Gestaltung der Ausbildungen nach den formulierten Vorgaben und Standards richten. Ihre Angebote werden periodisch von der QS-Kommission überprüft.

Erwerb des schweizerischen Zertifikats INTERPRET: Die interkulturellen Übersetzenden müssen mit entsprechenden Nachweisen in den modularen Ausbildungen oder mit Gleichwertigkeitsüberprüfungen belegen können, dass sie über die benötigten Kompetenzen verfügen und den Anforderungen der Praxis gewachsen sind.

Erwerb des eidgenössischen Fachausweises: Dieser Abschluss der höheren Berufsbildung bescheinigt erfahrenen interkulturellen Übersetzenden, dass sie auch in anspruchsvollen Situationen kompetent und rollensicher ihre Funktion wahrnehmen können.

Praxis des interkulturellen Übersetzens: Der Berufskodex definiert Verhaltenmassstäbe, an denen sich die Übersetzenden und die anderen Beteiligten in Trialogsituationen orientieren können.




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